Kurz auf einen Blick...

... und nochmal etwas ausführlicher:

Kontaktaufnahme

Am Anfang steht die Kontaktaufnahme. Vielleicht hast Du/haben Sie bereits mit Deinem/Ihrem Haus- oder Kinderarzt über die Problematik gesprochen. Falls nicht, ist das auch kein Problem. Es ist keine Überweisung nötig! Ich wäre dankbar dafür, wenn bei der ersten Kontaktaufnahme bereits kurz das Anliegen beschrieben wird.

Jugendliche ab 14 Jahren können sich auch selbstständig für eine Therapie entscheiden und sich ohne das Wissen der Eltern bei mir melden.

Ich werde mich zeitnah zurückmelden und einen Termin für ein Erstgespräch anbieten. 

Erstgespräch und Diagnostikphase

Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen und Besprechen der aktuellen Situation. Zudem wird eine erste Einschätzung vorgenommen, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Sollte dies der Fall sein, schließt sich eine Diagnostikphase an. In dieser Phase geht es dann um die Erhebung relevanter Informationen zur aktuellen Situation, aber auch zur "Entstehungsgeschichte". Zudem liegt der Fokus auf der Erarbeitung konkreter Zielvorstellungen und eines Behandlungsplans. Was genau soll also im Rahmen der Behandlung erreicht werden?

Beantragung der Therapie

Sollten alle Beteiligten zu dem Schluss kommen, dass eine Psychotherapie begonnen werden soll, füllen wir gemeinsam die nötigen Formulare für die Krankenkasse aus. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die gesamten Kosten für die Behandlung. Bei der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe kann es zu Abweichungen kommen. Hier müssen zunächst die genauen Bedingungen der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden. In der Regel werden aber auch hier die Kosten übernommen.

Therapie

Sobald die Therapie von der Krankenkasse bewilligt wurde, findet in der Regel 1x in der Woche ein 50-minütiger Termin statt. Im Rahmen dieser Termine wird auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren an der Erreichung der zuvor gesetzten Ziele gearbeitet. Die Verhaltenstherapie bietet hier ein breites Spektrum an Interventionen und Methoden. Die inhaltliche Ausgestaltung des Behandlungsplans orientiert sich dabei individuell an den jeweiligen Bedürfnissen und Interessen. 

In den meisten Fällen ist der Einbezug der Familien (Eltern, Geschwister, usw.) von besonderer Bedeutung. Einerseits ist dies wichtig, um Bedürfnisse, Sorgen und Ressourcen des familiären Systems zu berücksichtigen. Andererseits kann häufig nur so ein Übertrag der Therapieinhalte in den Alltag gelingen. Je nach Bedarf finden deshalb ca. 1x im Monat zusätzliche Bezugspersonensitzungen statt. "Je jünger das Kind, desto mehr Einbezug der Eltern" kann hier meist als Faustformel gesehen werden. 
Häufig macht es auch Sinn, andere Bezugspersonen, wie z.B. die Schule, mit einzubeziehen. Dies geschieht selbstverständlich nur nach vorheriger Absprache und einer entsprechenden Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

Therapieabschluss

Im fortgeschrittenen Verlauf des Therapieprozesses und bei Verbesserung der ursprünglichen Symptomatik wird die Behandlungsfrequenz verändert. Termine finden dann z.B. nur noch 14-tägig oder 1x im Monat statt. Zudem werden das "Erlernte" und die individuellen Erfolge für die Zukunft "haltbar" gemacht, um zuversichtlich in die Zeit nach der Therapie zu starten.